23.02.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 23 Abs 1 Nr 2 · IX R 38/07
Veräußerungsgeschäft, Fremdwährungsdarlehen, Währungsverlust, Wechselkurs, Darlehen, Anschaffung, Veräußerung
Letzte Änderung: 23. Februar 2009, 10:02 Uhr, Aufgenommen: 22. Oktober 2007, 11:30 Uhr
Währungsverlust - Sind Verluste aus Kursdifferenzen bei Fremdwährungsdarlehen (hier: Kursverluste, die die Kläger durch Rückführung ihrer u.a. in JPY aufgenommenen Darlehen erlitten haben) als Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften gem. § 23 EStG berücksichtigungsfähig (Darlehensaufnahme als Anschaffung eines Wirtschaftsguts und Darlehenstilgung als Veräußerung desselben i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) - Sind die Währungsverluste als Folge des gewählten Anlagekonzepts, wonach Eigen- und Fremdmittel eingesetzt werden, um Zinsdifferenzen zu erwirtschaften, als Werbungskosten im Zusammenhang mit Einkünften nach § 20 EStG oder im Rahmen des § 23 EStG zu berücksichtigen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 38/07
Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 15.5.2007 3 K 1667/04 EFG 2007, 1513
Normen: EStG § 23 Abs 1 Nr 2, EStG § 9 Abs 1 S 1
Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VIII R 58/07
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger