Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 10.02.2009 · Erledigtes Verfahren · EWGV 2913/92 Art 204 · C-349/07

    Verteidigungsrechte. Einführer, vorherige Anhörung, Abgabenpflicht, Eingangsabgaben

    Letzte Änderung: 10. Februar 2009, 12:03 Uhr, Aufgenommen: 15. Oktober 2007, 10:36 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Sopremo Tribunal Administrativo (Portugal) vom 27.7.2007 zu folgenden Fragen:

    1. Ist die in Art. 60 Abs. 6 der Lei Geral Tributaria und in Art. 60 Abs. 2 des Regime Complementar do Procedimento de Inspeccao Tributaria in der Fassung des Decreto lei Nr. 413/98 vom 31. Dezember 1998 festgelegte Frist von acht bis fünfzehn Tagen für die mündliche oder schriftliche Wahrnehmung des Rechts auf vorherige Anhörung durch den Abgabenpflichtigen mit dem Grundsatz der Verteidigungsrechte vereinbar?

    2. Kann eine Frist von 13 Tagen, gerechnet von der Mitteilung der Zollbehörde an einen Gemeinschaftsimporteur (hier ein kleines portugiesisches Schuhhandelsunternehmen), dass er innerhalb von acht Tagen sein Recht auf vorherige Anhörung wahrnehmen könne, bis zum Tag der Aufforderung, innerhalb von zehn Tagen für 52 gemäß dem Allgemeinen Präferenzsystem über zweieinhalb Jahre (von 2000 bis Mitte 2002) vorgenommene Einfuhren von Schuhen aus dem Fernen Osten Eingangsabgaben zu zahlen, als angemessene Frist für die Wahrnehmung der Verteidigungsrechte des Einführers angesehen werden?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-349/07

    Vorinstanz: Sopremo Tribunal Administrativo (Portugal)

    Normen: EWGV 2913/92 Art 204, ZK Art 204

    Erledigt durch: Urteil vom 18.12.2008