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  • 27.10.2009 · Erledigtes Verfahren · EG Art 43 · C-303/07

    Finnische Quellensteuerregelung, Quellensteuer, Aktiengesellschaft finnischen Rechts, Investmentfonds finnischen Rechts, SICAV luxemburgischen Rechts, Einkommensteuer, Dividenden

    Letzte Änderung: 27. Oktober 2009, 11:57 Uhr, Aufgenommen: 24. September 2007, 12:19 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto-oikeus (Finnland) vom 29.06.2007 zu folgender Frage:

    Sind die Art. 43 EG und 48 EG sowie die Art. 56 EG und 58 EG dahin auszulegen, dass für die Verwirklichung der dort garantierten Grundfreiheiten eine Aktiengesellschaft oder ein Investmentfonds finnischen Rechts und eine SICAV luxemburgischen Rechts als vergleichbar angesehen werden müssen, obwohl eine der SICAV vollständig entsprechende Gesellschaftsform dem finnischen Recht unbekannt ist, wenn gleichzeitig zu berücksichtigen ist, dass die SICAV, die eine Gesellschaft luxemburgischen Rechts ist, nicht in der Liste der Gesellschaften genannt ist, die unter Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 90/435/EWG fallen - an die die in der vorliegenden Rechtssache anzuwendende finnische Quellensteuerregelung angepasst ist -, und darüber hinaus zu berücksichtigen ist, dass die SICAV nach den luxemburgischen innerstaatlichen Steuervorschriften von der Einkommensteuer befreit ist? Verstößt es unter diesen Umständen gegen die genannten Artikel des EG-Vertrags, dass die in Luxemburg ansässige SICAV als Dividendenempfängerin in Finnland nicht von der auf die Dividenden zu entrichtenden Quellensteuer befreit ist?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-303/07

    Vorinstanz: Korkein hallinto-oikeus (Finnland) vom 29.06.2007

    Normen: EG Art 43, EG Art 48, EG Art 56, EG Art 58, EWGRL 435/90 Art 2 Buchst a

    Erledigt durch: Urteil vom 18.06.2009