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  • 22.06.2009 · Erledigtes Verfahren · GG Art 100 Abs 1 · 2 BvL 1/00

    Bildung von Rückstellungen, Dienstjubiläum, Jubiläumsrückstellungen, Zuwendung, gewinnerhöhende Auflösung

    Letzte Änderung: 22. Juni 2009, 15:05 Uhr, Aufgenommen: 24. September 2007, 11:41 Uhr

    Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 52 Abs. 6 Satz 1 und Satz 2 EStG in der bis einschließlich 1998 gültigen Fassung des StRG 1990 vom 25. Juli 1988 (BGBl I 1988, 1093) insofern gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstieß, als die darin getroffene Regelung für die Veranlagungszeiträume 1988 bis 1992

    - die Bildung von Rückstellungen für die Verpflichtung zu einer Zuwendung anlässlich eines Dienstjubiläums (Jubiläumsrückstellungen) i.S. des § 5 Abs. 4 EStG untersagte und

    - für schon gebildete Rückstellungen dieser Art die gewinnerhöhende Auflösung anordnete.

    Normenkontrollverfahren

    Gericht: Bundesverfassungsgericht

    Aktenzeichen: 2 BvL 1/00

    Vorinstanz: BFH 10.11.1999 X R 60/95

    Normen: GG Art 100 Abs 1, GG Art 3, EStG § 5 Abs 1, EStG § 5 Abs 4, EStG § 52 Abs 6

    Erledigt durch: Beschluss vom 12.05.2009