22.06.2009 · Erledigtes Verfahren · GG Art 100 Abs 1 · 2 BvL 1/00
Bildung von Rückstellungen, Dienstjubiläum, Jubiläumsrückstellungen, Zuwendung, gewinnerhöhende Auflösung
Letzte Änderung: 22. Juni 2009, 15:05 Uhr, Aufgenommen: 24. September 2007, 11:41 Uhr
Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 52 Abs. 6 Satz 1 und Satz 2 EStG in der bis einschließlich 1998 gültigen Fassung des StRG 1990 vom 25. Juli 1988 (BGBl I 1988, 1093) insofern gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstieß, als die darin getroffene Regelung für die Veranlagungszeiträume 1988 bis 1992
- die Bildung von Rückstellungen für die Verpflichtung zu einer Zuwendung anlässlich eines Dienstjubiläums (Jubiläumsrückstellungen) i.S. des § 5 Abs. 4 EStG untersagte und
- f ür schon gebildete Rückstellungen dieser Art die gewinnerhöhende Auflösung anordnete.
Normenkontrollverfahren
Gericht: Bundesverfassungsgericht
Aktenzeichen: 2 BvL 1/00
Vorinstanz: BFH 10.11.1999 X R 60/95
Normen: GG Art 100 Abs 1, GG Art 3, EStG § 5 Abs 1, EStG § 5 Abs 4, EStG § 52 Abs 6
Erledigt durch: Beschluss vom 12.05.2009