21.12.2007 · Erledigtes Verfahren · KraftStG § 5 Abs 1 Nr 1 · IX R 29/07
Insolvenzverwalter, Freigabe
Letzte Änderung: 21. Dezember 2007, 14:51 Uhr, Aufgenommen: 24. September 2007, 10:48 Uhr
Insolvenzverwalter als Schuldner der KraftSt. - Zu welchem Zeitpunkt endet die Kraftfahrzeugsteuerpflicht des Insolvenzverwalters - Darf das Finanzamt den Insolvenzverwalter auch für den Zeitraum zwischen der Freigabe der Fahrzeuge aus dem Insolvenzbeschlag und der verkehrsrechtlichen Ab- bzw. Ummeldung der Fahrzeuge als Kraftfahrzeugsteuerschuldner in Anspruch nehmen - Ist neben einer wirksamen Freigabe der Fahrzeuge eine Anzeige über den Wechsel des Verfügungsberechtigten an die Zulassungsbehörde oder stattdessen oder zusätzlich die Freigabe der Verwaltung der Halterberechtigung erforderlich, um die Kraftfahrzeugsteuerpflicht des Insolvenzverwalters zu beenden - Sind etwaige Folgerungen aus einer Freigabe auf Fälle der echten Freigabe beschränkt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 29/07
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 20.3.2007 6 K 3604/06 EFG 2007, 1267
Normen: KraftStG § 5 Abs 1 Nr 1, KraftStG § 5 Abs 5, InsO § 56 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 16.10.2007, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung