21.01.2008 · Erledigtes Verfahren · UStG 1993 § 3 Abs 6 · V R 51/07
Ort der Lieferung, Versendung
Letzte Änderung: 21. Januar 2008, 12:23 Uhr, Aufgenommen: 24. September 2007, 10:48 Uhr
Steht es der Annahme, dass eine Lieferung, bei der der Gegenstand im Auftrag des Lieferers an einen bestimmten Abnehmer in einen anderen Mitgliedstaat versandt wird, an dem Ort als ausgeführt gilt, an dem sich der Gegenstand zum Zeitpunkt des Beginns der Versendung befindet (Art. 8 Abs. 1 Buchst. a EWG/77/388), entgegen, dass der Gegenstand dem Erwerber erst nach Zahlung des Kaufpreises überlassen wird?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 51/07
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 3.5.2007 5 K 232/02 EFG 2007, 1282
Normen: UStG 1993 § 3 Abs 6, EWGRL 388/77 Art 8 Abs 1 Buchst a, EWGRL 388/77 Art 5 Abs 4 Buchst b, EGRL 112/2006 Art 14 Abs 2 Buchst b
Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: XI R 67/07
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger