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  • 22.07.2009 · Erledigtes Verfahren · UStG 1999 § 1 Abs 1 Nr 1 · V R 50/07

    Einheitliche Leistung, Lieferung, Grundstück, Bebautes Grundstück, Bebauung

    Letzte Änderung: 22. Juli 2009, 14:08 Uhr, Aufgenommen: 24. September 2007, 10:48 Uhr

    Bilden nach den Grundsätzen der Einheitlichkeit der Leistung die Lieferung eines unbebauten Grundstücks und die Bauleistungen nach einem Generalübernehmervertrag einen einheitlichen Grundstücksumsatz "Lieferung eines bebauten Grundstücks", wenn die Leistungen nach dem Parteiwillen und der tatsächlichen Durchführung so miteinander verbunden worden sind, dass die eine Leistung nicht ohne die andere Leistung ausgeführt werden konnte?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 50/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 29.5.2007 6 K 200/05

    Normen: UStG 1999 § 1 Abs 1 Nr 1, UStG 1999 § 4 Nr 9 Buchst a, UStG 1999 § 9

    Erledigt durch: Urteil vom 19.03.2009, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger