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  • 21.01.2008 · Erledigtes Verfahren · GrEStG § 16 Abs 1 · II R 2/06

    Grunderwerbsteuer, Rückgängigmachung, Erwerbsvorgang, Aufhebung, Steuerfestsetzung

    Letzte Änderung: 21. Januar 2008, 12:23 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Rückgängigmachung des Grundstückskaufvertrags.

    Ist der Grunderwerbsteuerbescheid aufzuheben, weil der Erwerbsvorgang rückgängig gemacht wurde bevor das Eigentum am Grundstück auf den Erwerber übergegangen ist. Haben sich die Vertragsparteien derart aus den vertraglichen Bindungen entlassen, dass der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsposition wiedererlangte oder verblieb dem Erwerber noch die Rechtsposition, die es ihm ermöglichte, Einfluss auf die Weiterveräußerung des Grundstücks nehmen zu können.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 2/06

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 29.11.2005 1 K 1197/03 EFG 2006, 364

    Normen: GrEStG § 16 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 14.11.2007, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung