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  • 21.08.2008 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1 · II R 38/07

    Nachlassverbindlichkeit, Bereicherung, Bindung, Erbschaftsteuer, Bedarfsbewertung

    Letzte Änderung: 21. August 2008, 11:11 Uhr, Aufgenommen: 24. September 2007, 10:48 Uhr

    1. Sind die vom Hofnacherben vor Eintritt der Hofnacherbfolge auf seine Kosten an Wohnungen durchgeführten Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen aufgrund eines latenten Bereicherungsanspruchs gegen die Hofvorerbin als Nachlassverbindlichkeiten gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG oder alternativ, aufgrund einer ausgeblendeten Konfusion wie Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 3 ErbStG abzugsfähig?

    2. Verstößt die Erbschaftsteuer, die der Hofnacherbe auf die von ihm selbst geschaffenen Vermögenswerte entrichtet, gegen den Bereicherungsgrundsatz (§ 10 Abs. 1 S. 1 ErbStG) sowie gegen den Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit?

    3. Kommt den für erbschaftsteuerliche Zwecke festgestellten Werten (§ 138 BewG) auch eine Bindungswirkung hinsichtlich des Umfangs des erbschaftsteuerrechtlichen Nachlasses zu?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 38/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 18.10.2006 4 K 1915/05 Erb

    Normen: ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1, ErbStG § 10 Abs 3, ErbStG § 10 Abs 1 S 1, AO § 182 Abs 1, BewG § 138 Abs 5

    Erledigt durch: Urteil vom 01.07.2008, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger