17.02.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b · VI R 15/07
Arbeitszimmer, Mittelpunkt der Betätigung, Außendienst
Letzte Änderung: 17. Februar 2011, 13:28 Uhr, Aufgenommen: 23. August 2007, 10:17 Uhr
Zum Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines für das gesamte Angebotswesen und den vollständigen Auftragsablauf zuständigen Vertriebsingenieurs von Industriemaschinen mit einer umfangreichen Reisetätigkeit (Fahrleistung im Streitjahr ca. 47.000 km) und Präsentationen vor Ort und zur Qualifizierung der für diese Tätigkeit genutzten fünf Räume, eines Treppenhauses und eines Eingangsbereichs als einheitliches, ausschließlich beruflich notwendiges "Arbeitszimmer".
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 15/07
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 12.2.2007 11 K 3170/05 E EFG 2007, 746
Normen: EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG § 12 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 26.03.2009, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger