16.03.2007 · Erledigtes Verfahren · BewG § 9 · II R 73/05
Einheitsbewertung, Unbebautes Grundstück, Golfplatz, Gemeiner Wert, Ertragswertverfahren
Letzte Änderung: 16. März 2007, 12:14 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Einheitsbewertung eines Golfplatzes.
Sind ehemals landwirtschaftlich genutzte Grundstücksflächen, die nun als Golfplatz genutzt werden nicht mit dem sog. innerlandwirtschaftlichen Verkehrswert für Agrarland als Untergrenze, sondern nach den innerlandwirtschaftlichen Verkehrswert für Grünland zu bewerten, wenn die Flächen bereits früher nur als Grünland genutzt wurden und aufgrund einer Ausweisung im Landschaftsplan als Grünland, die Flächen auch künftig nur so genutzt werden können.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 73/05
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 26.10.2005 4 K 5279/01 EFG 2006, 392
Normen: BewG § 9, BewG § 33 Abs 1, BewG § 33 Abs 2, BewG § 72 Abs 1, BewG § 92
Erledigt durch: Urteil vom 26.02.2007, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung