17.11.2008 · Erledigtes Verfahren · EG Art 249 Abs 4 · C-214/07
Beihilferegelung, Staatliche Beihilfe, Übernahme von Unternehmen in Schwierigkeiten
Letzte Änderung: 17. November 2008, 10:53 Uhr, Aufgenommen: 31. Juli 2007, 18:56 Uhr
Klage der Kommission gegen die Französische Republik vom 23.04.2007 mit dem Antrag,
- festzustellen, dass die Französische Republik ihre Verpflichtungen aus den Art. 5 und 6 der Entscheidung der Kommission vom 16. Dezember 2003 über die von Frankreich durchgeführte Beihilferegelung für die Übernahme von Unternehmen in Schwierigkeiten (Staatliche Beihilfe KÄ2003Ü 4636), sowie aus Art. 249 Abs. 4 EG und Art. 10 EG dadurch verletzt hat, dass sie die genannte Entscheidung nicht in der festgesetzten Frist durchgeführt hat;
- der Französischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-214/07
Vorinstanz: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Normen: EG Art 249 Abs 4, EG Art 10, EG Art 93, EGV 659/1999 Art 14 Abs 1, EGV 659/1999 Art 14 Abs 3
Erledigt durch: Urteil vom 13.11.2008