20.03.2008 · Erledigtes Verfahren · AO § 355 Abs 1 · X R 19/07
Einspruchsfrist, Telefax, Nachweis, Eingangsstempel
Letzte Änderung: 20. März 2008, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2007, 12:50 Uhr
Hätten die angefochtenen Bescheide nicht als bestandskräftig und der dagegen eingelegte Einspruch als verspätet behandelt werden dürfen, weil das Telefax des Einspruchsschreibens den letzten Tag der Einspruchsfrist als Zugangsdatum aufweist und das Finanzamt dieses Schreiben mit dem falschen Eingangsstempel des Folgetages versehen hat? Mangelnde Sachaufklärung und Überraschungsentscheidung des FG?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 19/07
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 14.3.2006 9 K 12/04 G,F
Normen: AO § 355 Abs 1, FGO § 76 Abs 1, ZPO § 418
Erledigt durch: Urteil vom 07.11.2007, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger