21.12.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 7g · X R 16/07
Ansparabschreibung, Rücklage, Existenzgründer, Nachweis
Letzte Änderung: 21. Dezember 2007, 14:51 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2007, 12:50 Uhr
Berücksichtigung einer nachträglich beantragten Ansparabschreibung: Muss bei einem seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 ermittelnden Existenzgründer bei noch nicht vorhandenen Einnahmen die begehrte Ansparabschreibung durch Einreichung einer korrigierten Einnahmen-Überschussrechnung dokumentiert und ein Nachweis über die liquiden Mittel hinsichtlich der geplanten Investition erbracht werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 16/07
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin 24.7.2006 9 K 9052/03
Normen: EStG § 7g
Erledigt durch: Urteil vom 07.11.2007, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger