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  • 21.12.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 7g · X R 16/07

    Ansparabschreibung, Rücklage, Existenzgründer, Nachweis

    Letzte Änderung: 21. Dezember 2007, 14:51 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2007, 12:50 Uhr

    Berücksichtigung einer nachträglich beantragten Ansparabschreibung: Muss bei einem seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 ermittelnden Existenzgründer bei noch nicht vorhandenen Einnahmen die begehrte Ansparabschreibung durch Einreichung einer korrigierten Einnahmen-Überschussrechnung dokumentiert und ein Nachweis über die liquiden Mittel hinsichtlich der geplanten Investition erbracht werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 16/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin 24.7.2006 9 K 9052/03

    Normen: EStG § 7g

    Erledigt durch: Urteil vom 07.11.2007, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger