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  • 21.02.2008 · Erledigtes Verfahren · EigZulG § 4 S 2 · IX R 32/07

    Unentgeltliche Überlassung, Wohnung, Angehörige, Wohnungsrecht

    Letzte Änderung: 21. Februar 2008, 09:56 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2007, 12:50 Uhr

    Unentgeltliche Überlassung i.S. des § 4 Satz 2 EigZulG - Führt der Verzicht auf die Ausübung eines dinglichen Wohnungsrechts an einer anderen Wohnung als derjenigen, die nunmehr an Angehörige überlassen wird (und für die Eigenheimzulage begehrt wird) zu einer Gegenleistung für die Überlassung der (neuen) Wohnung?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 32/07

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 28.12.2006 14 K 95/03

    Normen: EigZulG § 4 S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 14.11.2007, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung