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  • 21.05.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 23 Abs 1 Nr 1 Buchst b · IX R 31/07

    Wertpapier, Spekulationsgewinn, Spekulationsverlust, Vollzugsdefizit, Verlustrücktrag

    Letzte Änderung: 21. Mai 2008, 10:32 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2007, 12:50 Uhr

    Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG - Ist die Besteuerung eines im Jahr 1996 aus der Veräußerung privater Wertpapieren erzielten Spekulationsgewinns als sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 2 i.V. mit § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst b EStG wegen eines strukturellen Vollzugsdefizits verfassungswidrig - Ist, sofern man von einer Fortgeltung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst b EStG für den Veranlagungszeitraum 1996 ausgeht, ein Verlustrücktrag eines im Jahr 1997 erzielten Spekulationsverlust aus der Veräußerung privater Wertpapiere in das Jahr 1996 möglich?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 31/07

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 8.5.2007 15 K 96/07

    Normen: EStG § 23 Abs 1 Nr 1 Buchst b, EStG § 23 Abs 3, GG Art 3 Abs 1, GG Art 20 Abs 3

    Erledigt durch: Urteil vom 15.01.2008, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger