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  • 21.01.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 7 Abs 4 · IX R 28/07

    Erhaltungsaufwand, Herstellungskosten, Umbau, Wesentliche Verbesserung, Zweifamilienhaus, Vermögensgegenstand, Wirtschaftsgut

    Letzte Änderung: 21. Januar 2008, 12:23 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2007, 12:50 Uhr

    Abgrenzung Erhaltungsaufwand/Herstellungskosten - Handelt es sich bei den durch eindringendes Wasser im Unterschoss eines vermieteten Zweifamilienhauses veranlassten Baumaßnahmen (u.a. Abbruch einer Zwischenwand, Ersatz einer Türe durch eine größere Fensteranlage) um eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung durch Schaffung einer erweiterten Nutzungsmöglichkeit (Herstellung der subjektiven Betriebsbereitschaft der für den Betrieb einer freiberuflichen Praxis vorgesehenen Räumlichkeiten) mit der Folge, dass die Aufwendungen nach § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB als Herstellungskosten zu behandeln sind - Ist bei der Prüfung, inwieweit der nachträgliche Einbau bisher nicht vorhandener Bestandteile eine wesentliche Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB darstellt, nicht auf das gesamte Gebäude (Zweifamilienhaus), sondern ausschließlich auf den von der Baumaßnahme betroffenen - ein gesondertes Wirtschaftsgut darstellenden - Gebäudeteil (fremdbetrieblich genutztes UG) abzustellen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 28/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 20.12.2006 10 K 4515/03

    Normen: EStG § 7 Abs 4, EStG § 9 Abs 1 S 1, HGB § 255 Abs 2 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 25.09.2007, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung