20.03.2008 · Erledigtes Verfahren · EigZulG § 4 S 1 · IX R 27/07
Nutzung, Wohnzwecke, Nießbrauch, Vorbehaltsnießbrauch
Letzte Änderung: 20. März 2008, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2007, 12:50 Uhr
Nutzung zu eigenen Wohnzwecken - Ist das Tatbestandsmerkmal "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" i.S. von § 4 Satz 1 EigZulG ausschließlich als tatsächlicher Vorgang - Bewohnen durch den zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentümer - zu verstehen - Steht dem Eigentümer auch dann Eigenheimzulage zu, wenn die Vorbehaltsnießbraucherin durch schuldrechtlichen Vertrag auf die Ausübung ihres Nießbrauchsrechts zu Gunsten des Eigentümers verzichtet?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 27/07
Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 23.3.2007 4 K 1580/04
Normen: EigZulG § 4 S 1, EigZulG § 9 Abs 2 S 2
Erledigt durch: Urteil vom 28.11.2007, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger