21.08.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · IX R 11/07
Messezimmer, Zimmer, Fremdenzimmer, Zimmervermietung, Einkünfteerzielungsabsicht, Leerstand
Letzte Änderung: 21. August 2008, 11:11 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2007, 12:50 Uhr
Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein Messezimmer - Aufwendungen für ein im Souterrain des eigengenutzten - eine Wohnfläche von ca. 190 qm umfassenden - Einfamilienhauses befindliches Zimmer, welches auf Grund der mit Messezimmervermittlungsagenturen abgeschlossenen Vermittlungsverträge zur Vermietung an Messebesucher bereitgehalten worden ist, auch dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb abziehbar, wenn dieses zu keinem Zeitpunkt vermietet war?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 11/07
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 1.11.2006 9 K 380/03
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 4 Abs 4, EStG § 12 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 04.03.2008, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger