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  • 21.07.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 6 S 1 · VIII R 21/07

    Zinsen, Lebensversicherung, Steuerpflicht, Darlehen

    Letzte Änderung: 21. Juli 2010, 11:23 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2007, 12:50 Uhr

    Ist § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG dahingehend auszulegen, dass die zwischenzeitliche Begründung einer Forderung durch das mit der Lebensversicherung abgesicherte Darlehen dann steuerunschädlich ist, wenn die Forderung lediglich ein notwendiges Durchgangsstadium im Rahmen einer wirtschaftlich sinnvollen Zahlungsgestaltung ist und wenn zwischen der Überweisung der Darlehensmittel auf das Konto und der Abbuchung zur Bezahlung der Anschaffungskosten ein Zeitraum von nicht mehr als 30 Tagen liegt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 21/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 19.4.2007 16 K 2686/04 F

    Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 6 S 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 6 S 4, EStG § 10 Abs 2 S 2 Buchst a

    Erledigt durch: Urteil vom 09.02.2010, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung