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  • 21.05.2008 · Erledigtes Verfahren · StBerG § 55 Abs 2 · VII R 12/07

    Steuerberatungsgesellschaft, Anerkennung, Widerruf, Bezeichnung

    Letzte Änderung: 21. Mai 2008, 10:32 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2007, 12:50 Uhr

    Widerruf der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft wegen Weiterführung des Namens des ausgeschiedenen Gesellschafters, weil durch dessen Widerruf der Bestellung als Steuerberater (wegen Vermögensverfalls) das Ansehen des Berufes gefährdet sei.

    Liegt durch die Beibehaltung des Namens keine Irreführung über die berufliche Tätigkeit des in der Steuerberatungsgesellschaft weiterhin tätigen Namensgebers vor, weil dieser als vereidigter Buchprüfer zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen befugt ist?

    (§ 56 Abs. 2 BOStB)

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 12/07

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 8.2.2007 6 K 410/06

    Normen: StBerG § 55 Abs 2, StBerG § 53, GG Art 12

    Erledigt durch: Urteil vom 04.03.2008, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger