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  • 19.09.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 42d · VI R 21/07

    Gesellschafter-Geschäftsführer, Einmann-GmbH, Dienstreise, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

    Letzte Änderung: 19. September 2008, 14:07 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2007, 12:50 Uhr

    Sind Fahrten des Alleingesellschafter-Geschäftsführers als einziger Arbeitnehmer der GmbH zwischen dem Betriebssitz und mehreren festen Kunden als Dienstreisen oder als Fahrten zu und zwischen mehreren Arbeitsstätten zu werten, wenn von ca. 296 Stunden mtl. Arbeitszeit 160 am und 136 außerhalb des Betriebssitzes erbracht werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 21/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 13.9.2006 3 K 1343/05

    Normen: EStG § 42d, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4

    Erledigt durch: Urteil vom 10.07.2008, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger