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  • 20.10.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · VI R 13/07

    Sprachkurs, Ausland, Berufliche Veranlassung, Nachweis

    Letzte Änderung: 20. Oktober 2011, 10:10 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2007, 12:50 Uhr

    Zum Nachweis der ausschließlich beruflichen Veranlassung und der tatsächlichen Teilnahme an einem ca. 2-monatigen Englisch-Sprachkurs mit den Schwerpunkten Business- und Computerenglisch in Lewes, East Sussex eines Wirtschaftsingenieurs im Vorgriff auf die später aufgenommene Tätigkeit im IT-Bereich des künftigen Arbeitgebers? Genügt hierfür, den Aufenthaltszeitraum und die Absolvierung einer Prüfung zum Ende des Zeitraums glaubhaft zu machen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 13/07

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 6.4.2006 10 K 1902/02

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 10.04.2008, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger