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  • 23.03.2009 · Erledigtes Verfahren · UStG 1999 § 1 Abs 1 · V R 8/07

    Zuschuss, Leistungsaustausch, Subvention, Gemeinnützige Zwecke, Gegenwert

    Letzte Änderung: 23. März 2009, 10:09 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2007, 12:50 Uhr

    Liegt bei der Übernahme der Medienarbeit durch eine Gesellschaft für eine gemeinnützige Einrichtung ein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch oder ein nicht steuerbarer echter Zuschuss / echte Subvention vor?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 8/07

    Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 12.12.2006 4 K 71/05

    Normen: UStG 1999 § 1 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 27.11.2008, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger