21.12.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15a Abs 1 · IV R 10/07
Verlustausgleich, Einlage, Atypisch stille Gesellschaft, Verrechenbarer Verlust, Kapitalkonto
Letzte Änderung: 21. Dezember 2007, 14:51 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2007, 12:50 Uhr
Sind bei einem atypisch stillen Gesellschafter Einlagen, die zum Ausgleich eines negativen Kapitalkontos geleistet und im Wirtschaftsjahr der Einlage nicht durch ausgleichsfähige Verluste verbraucht werden, als Korrekturposten anzusetzen, mit der Folge, dass Verluste späterer Wirtschaftsjahre auch dann als ausgleichsfähig zu qualifizieren sind, wenn hierdurch (erneut) ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 10/07
Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 22.1.2007 7 K 84/06
Normen: EStG § 15a Abs 1, EStG § 15a Abs 4
Erledigt durch: Urteil vom 20.09.2007, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung