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  • 19.07.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · GrS 1/06

    Fortbildung, Auslandsreise, Fahrtkosten, Aufteilung, Nicht abziehbare Aufwendungen, Private Lebensführung

    Letzte Änderung: 19. Juli 2013, 02:13 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Können Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen in abziehbare Werbungskosten (Betriebsausgaben) und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden, wenn die beruflich (betrieblich) veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: GrS 1/06

    Vorinstanz: Bundesfinanzhof 20.7.2006 VI R 94/01 EFG 2001, 1186

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1 S 2

    Erledigt durch: Beschluss vom 21.09.2009

    Rechtsmittelführer: Verwaltung

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