19.07.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · GrS 1/06
Fortbildung, Auslandsreise, Fahrtkosten, Aufteilung, Nicht abziehbare Aufwendungen, Private Lebensführung
Letzte Änderung: 19. Juli 2013, 02:13 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Können Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen in abziehbare Werbungskosten (Betriebsausgaben) und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden, wenn die beruflich (betrieblich) veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: GrS 1/06
Vorinstanz: Bundesfinanzhof 20.7.2006 VI R 94/01 EFG 2001, 1186
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1 S 2
Erledigt durch: Beschluss vom 21.09.2009
Rechtsmittelführer: Verwaltung