Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.01.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 4a · XI R 6/07

    Schuldzinsen, Überentnahme, Verfassung, Nettoprinzip, Gleichheitsgrundsatz

    Letzte Änderung: 21. Januar 2008, 12:23 Uhr, Aufgenommen: 28. März 2007, 18:28 Uhr

    1. Hinzurechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen nur aufgrund eines Überentnahmevortrags aus den Vorjahren obwohl im Streitjahr selbst tatsächlich keine Überentnahmen getätigt wurden?

    2. Verfassungsmäßigkeit des pauschalierten Zinssatzes von 6 v.H. zur Berechnung des Hinzurechnungsbetrags?

    3. Verstoß gegen das Nettoprinzip, den Gleichheitsgrundsatz?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 6/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 19.12.2006 11 K 5373/04 E

    Normen: EStG § 4 Abs 4a, GG Art 3, GG Art 14

    Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VIII R 42/07

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger