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  • 21.11.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10 Abs 2 S 2 Buchst a · VIII R 46/06

    Lebensversicherung, Zinsen, Kapitaleinkünfte

    Letzte Änderung: 21. November 2007, 09:52 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Überweisung von Darlehensmitteln i.S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchts. a EStG zunächst auf ein Konto (z.B. Kontokorrentkonto, Sparkonto) des Darlehensnehmers, von dem sodann die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des begünstigten Wirtschaftsguts bezahlt werden: ist die Steuerunschädlichkeit nur dann zu bejahen, wenn zwischen der Überweisung der Darlehensmittel auf das Konto und der Abbuchung zur Bezahlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten ein Zeitraum von nicht mehr als 30 Tagen liegt ?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 46/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 14.9.2006 11 K 4804/05 F EFG 2006, 1827

    Normen: EStG § 10 Abs 2 S 2 Buchst a, EStG § 20 Abs 1 Nr 6

    Erledigt durch: Urteil vom 04.07.2007, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger