11.07.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 50 Abs 5 Nr 3 · I R 93/03
Beschränkte Steuerpflicht, Abzugssteuer, Betriebsausgabe, Gemeinschaftsrecht, Dienstleistungsfreiheit
Letzte Änderung: 11. Juli 2013, 12:06 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Erstattung von Abzugssteuern nach § 50 Abs. 5 Nr. 3 EStG: Hat eine ausländische Gesellschaft, die im Inland an Tourneen teilnahm, einen Anspruch auf Erstattung von Abzugssteuern nach § 50 Abs. 5 Nr. 3 EStG, weil sich ein entsprechender Verlust ergeben habe oder standen die geltend gemachten Aufwendungen nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den inländischen Betriebseinnahmen?
Das Verfahren ist bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in der Rechtssache C-345/04 ausgesetzt (Beschluss vom 26. Mai 2004).
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 93/03
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 18.9.2003 2 K 7435/00 EFG 2004, 49
Normen: EStG § 50 Abs 5 Nr 3
Erledigt durch: Urteil vom 24.04.2007, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger