21.12.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 8 Abs 2 · VI R 57/06
1 v. H. - Regelung, Kürzung, Treibstoffkosten, Kraftfahrzeug
Letzte Änderung: 21. Dezember 2007, 14:51 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Ist der nach der 1 v.H.-Regelung ermittelte private Nutzungswert für die verbilligte Überlassung eines Dienstfahrzeugs um die vom Arbeitnehmer während der nach der Kündigung des Arbeitsverhältnisses in der Zeit der Freistellung von der Arbeit selbst getragenen Betriebskosten (ca. 4.500 DM für Tanken und Wagenwäsche) zu mindern, wenn bis dahin der Arbeitgeber die gesamten Pkw-Kosten getragen hat? Sind die übernommenen Betriebskosten einem an den Arbeitgeber gezahlten Nutzungsentgelt gleichzusetzen (Abkürzung des Zahlungsweges)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 57/06
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 16.8.2006 10 K 3390/04 E EFG 2006, 1662
Normen: EStG § 8 Abs 2, EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2, LStR 2001 R 31 Abs 9 Nr 1 S 5
Erledigt durch: Urteil vom 18.10.2007, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger