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  • 21.11.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2a · III R 79/06

    Kindergeld, Berufsausbildung, Elternzeit, Mutterschutz, Rechtliches Gehör, Zeuge

    Letzte Änderung: 21. November 2012, 12:14 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Rückforderung von Kindergeld für volljährige Tochter, die nach der Geburt ihres Kindes die Ausbildung abbrach und zwei Jahre Elternzeit nahm? Gleichbehandlung von Mutterschutzzeit und Elternzeit? Verletzung rechtlichen Gehörs wegen Nichtberücksichtigung von Parteivortrag und Zeugenaussagen zur Frage der Kenntnis der Familienkasse von der beanspruchten Elternzeit? Besteht Vertrauensschutz wegen Weiterzahlung des Kindergeldes trotz Kenntnis?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 79/06

    Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt 31.5.2005 4 K 535/02

    Normen: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2a, GG Art 3, AO § 37 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 24.09.2009, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger