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  • 21.05.2008 · Erledigtes Verfahren · DBA CHE Art 10 Abs 2 · I R 21/07

    Abzugssteuer, Kapitalertragsteuer, Dividende, Schweiz, Doppelbesteuerungsabkommen

    Letzte Änderung: 21. Mai 2008, 10:32 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2007, 12:50 Uhr

    Freistellung und Erstattung von deutschen Abzugssteuern vom Kapitalertrag:

    Können nach dem für das Jahr 2001 noch anwendbaren Art. 10 Abs. 2b DBA-Schweiz Dividenden in dem Vertragsstaat, in dem die die Dividenden zahlende Gesellschaft ansässig ist, nach dem Recht dieses Staates besteuert werden, wobei aber die Steuer 5 v.H. der Bruttodividende nicht übersteigen darf, wenn der Empfänger eine Gesellschaft ist, die unmittelbar über mindestens 20 v.H. des Kapitals der die Dividende zahlenden Gesellschaft verfügt?

    Untersagt der für das Jahr 2002 anwendbare Art. 10 Abs. 3 DBA-Schweiz unter den gleichen Tatbestandsvoraussetzungen sogar vollständig die Dividendenbesteuerung in dem Vertragsstaat, in dem die die Dividenden zahlende Gesellschaft ansässig ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 21/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 25.1.2007 2 K 5824/04

    Normen: DBA CHE Art 10 Abs 2, DBA CHE Art 10 Abs 3, EStG § 50d, EStG § 43b

    Erledigt durch: Urteil vom 19.12.2007, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung