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  • 20.03.2008 · Erledigtes Verfahren · AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 1 · X R 11/07

    Änderung, Folgebescheid, Schätzung, Besteuerungsgrundlagen, Beweislast

    Letzte Änderung: 20. März 2008, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2007, 12:22 Uhr

    Folgeänderung nach Wegfall eines Veräußerungsgewinns aus einer KG-Beteiligung: Hat das FA auch dann einen geänderten Folgebescheid zu erlassen, wenn die übrigen Besteuerungsgrundlagen des Streitjahres 1975 wegen (nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist) vernichteter Akten und nicht mehr vorhandenem Steuerbescheid unbekannt sind und infolge dessen geschätzt werden müssten oder trägt der Kläger die objektive Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen für die von ihm begehrte Steuererstattung vorliegen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 11/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 25.4.2006 12 K 3598/04 E

    Normen: AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 1, AO § 171 Abs 10, AO § 162

    Erledigt durch: Urteil vom 28.11.2007, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger