23.02.2009 · Erledigtes Verfahren · UStG 1993 § 24 · V R 29/07
Durchschnittssatz, Land- und Forstwirtschaft, Vorsteuerabzug, Berichtigung
Letzte Änderung: 23. Februar 2009, 10:02 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2007, 12:22 Uhr
1. Hat der Steuerpflichtige im Falle der steuerpflichtigen Verpachtung einen Vorsteuerberichtigungsanspruch gemäß § 15a UStG a.F. ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung hinsichtlich der bis zur Einbringung des landwirtschaftlichen Betriebs in die GbR entstandenen Vorsteuerbeträge, wenn ein Milchviehstall fertiggestellt wird, nachdem der landwirtschaftliche Betrieb ohne den Milchviehstall in eine GbR eingebracht wurde?
2. Ist der Wechsel von der Besteuerung nach Durchschnittssätzen gemäß § 24 UStG zur Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des UStG eine Änderung der Verhältnisse im Sinne des § 15a UStG?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 29/07
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 1.2.2007 16 K 10591/03
Normen: UStG 1993 § 24, UStG 1993 § 15 Abs 1 Nr 1, UStG 1993 § 15a Abs 1
Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.
Rechtsmittelführer: Verwaltung