14.05.2010 · Erledigtes Verfahren · EWGRL 388/77 · C-168/07
Umsatzsteuer, einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage, Steuerbefreiung, selbständigen Zusammenschlüsse von Personen, Leistungen zugunsten der Mitglieder
Letzte Änderung: 14. Mai 2010, 12:28 Uhr, Aufgenommen: 20. Juni 2007, 10:36 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen der Cour d'appel de Bruxelles (Belgien) vom 29.3.2007 zu folgender Frage:
Sind die Bestimmungen der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage, insbesondere Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. f, dahin gehend auszulegen, dass sie den Mitgliedstaaten erlauben, eine Steuerbefreiung nur dann zu gewähren, wenn die selbständigen Zusammenschlüsse von Personen ausschließlich Leistungen zugunsten ihrer Mitglieder unter Ausschluss von Nicht-Mitgliedern erbringen?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-168/07
Vorinstanz: Cour d'appel de Bruxelles (Belgien)
Normen: EWGRL 388/77
Erledigt durch: Beschluss vom 11.08.2009 (Löschung)