21.12.2007 · Erledigtes Verfahren · KraftStG § 7 Nr 1 · IX R 21/07
Steuerschuldner, Insolvenz, Insolvenzverfahren, Insolvenzverwalter, Massebefangenheit, Freigabeerklärung
Letzte Änderung: 21. Dezember 2007, 14:51 Uhr, Aufgenommen: 23. Mai 2007, 11:37 Uhr
Insolvenzverwalter als KraftSt.-Schuldner - Ist der Insolvenzverwalter auch dann bis zur verkehrsrechtlichen Abmeldung eines Kfz Schuldner der Kraftfahrzeugsteuer, wenn das streitgegenständliche Fahrzeug bereits zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags nicht mehr im Vermögen der Insolvenzschuldnerin vorhanden war (das Kfz war zur Fahndung ausgeschrieben und konnte bis heute nicht ermittelt werden) und somit nach dem Insolvenzrecht keine Massebefangenheit des Fahrzeugs vorlag? - Endet eine etwaige KraftSt.-Pflicht spätestens mit der Freigabe des Kfz aus der Masse?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 21/07
Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 23.2.2007 4 K 1140/05
Normen: KraftStG § 7 Nr 1, KraftStG § 5 Abs 1 Nr 1, KraftStG § 5 Abs 4, InsO § 35
Erledigt durch: Urteil vom 29.08.2007, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger