24.08.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 Nr 1 · VI R 8/07
Umlagezahlung, Zukunftsicherung, Arbeitslohn, Zufluss
Letzte Änderung: 24. August 2009, 13:39 Uhr, Aufgenommen: 23. Mai 2007, 11:37 Uhr
Sind Umlagezahlungen des Arbeitgebers an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) im jeweiligen Zahlungszeitraum gegenwärtig zufließender Arbeitslohn, weil der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Mittel zur Verfügung stellt, die dieser zum Zweck seiner Zukunftssicherung verwendet und er gegen die Versorgungseinrichtung einen Rechtsanspruch auf Leistung erwirbt oder sind die Umlagen wegen der fehlenden Bereicherung des Arbeitnehmers wie Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht steuerbar und deshalb kein Arbeitslohn, weil sie allein dazu dienen, die Auszahlungen der VBL an ihre gegenwärtigen Versorgungsempfänger zu finanzieren, die Werthaltigkeit der Versorgungsanwartschaft zum Zeitpunkt der Umlagezahlung völlig unbestimmt ist und die Umlage keinen Einfluss auf die Höhe der Leistungszusage hat?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 8/07
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 11.1.2007 11 K 307/06
Normen: EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 1, EStG § 11 Abs 1, LStDV § 2 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 07.05.2009, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung