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  • 21.12.2009 · Erledigtes Verfahren · UStG 1999 § 3 Abs 1 · V R 27/07

    Sicherungsgut, Sicherungsgeber, Sicherungsnehmer, Verwertung, Doppelumsatz

    Letzte Änderung: 21. Dezember 2009, 12:00 Uhr, Aufgenommen: 23. Mai 2007, 11:37 Uhr

    1. Liegen im Zeitpunkt der Verwertung des Sicherungsguts Doppelumsätze bzw. Dreifachumsätze vor, wenn der Sicherungsgeber im Einvernehmen mit dem Sicherungsnehmer das Sicherungsgut im Rahmen eines Räumungsverkaufs unter Einschaltung eines Auktionators veräußert, um die besicherte Forderung durch Überweisung des gesamten Veräußerungserlöses an den Sicherungsnehmer zu bedienen und seine Tätigkeit zu beenden?

    2. Ist die Kündigung des Darlehens -soweit dies nicht anderweitig vereinbart ist- nicht unabdingbare Voraussetzung für die Annahme des Sicherungsfalles?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 27/07

    Vorinstanz: Finanzgericht des Saarlandes 14.2.2007 1 K 1276/03

    Normen: UStG 1999 § 3 Abs 1, UStG 1999 § 3 Abs 3, BGB § 1228 Abs 2 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 23.07.2009, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger