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  • 23.08.2010 · Erledigtes Verfahren · AO § 39 Abs 2 · IV R 2/07

    Wirtschaftliches Eigentum, Gebäude, Fremder Grund und Boden

    Letzte Änderung: 23. August 2010, 12:09 Uhr, Aufgenommen: 23. Mai 2007, 11:37 Uhr

    Kann ein auf fremdem Grund und Boden errichtetes Gebäude auch dann dem Nutzungsberechtigten als wirtschaftlichem Eigentümer zugerechnet werden, wenn ihm zwar -ohne rechtlich gesicherte Nutzungsposition- die Nutzung des Gebäudes voraussichtlich für die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer möglich ist, ihm bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses aber kein Entschädigungsanspruch gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer auf den Gebäudewert zusteht?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 2/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 11.5.2005 4 K 6414/02 EFG 2007, 570

    Normen: AO § 39 Abs 2, EStG § 5 Abs 1, BGB § 951, BGB § 812

    Erledigt durch: Urteil vom 25.02.2010, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger