23.08.2010 · Erledigtes Verfahren · AO § 39 Abs 2 · IV R 2/07
Wirtschaftliches Eigentum, Gebäude, Fremder Grund und Boden
Letzte Änderung: 23. August 2010, 12:09 Uhr, Aufgenommen: 23. Mai 2007, 11:37 Uhr
Kann ein auf fremdem Grund und Boden errichtetes Gebäude auch dann dem Nutzungsberechtigten als wirtschaftlichem Eigentümer zugerechnet werden, wenn ihm zwar -ohne rechtlich gesicherte Nutzungsposition- die Nutzung des Gebäudes voraussichtlich für die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer möglich ist, ihm bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses aber kein Entschädigungsanspruch gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer auf den Gebäudewert zusteht?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 2/07
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 11.5.2005 4 K 6414/02 EFG 2007, 570
Normen: AO § 39 Abs 2, EStG § 5 Abs 1, BGB § 951, BGB § 812
Erledigt durch: Urteil vom 25.02.2010, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger