22.06.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 74 Abs 1 S 4 · III R 20/07
Kindergeld, Abzweigung, Ermessen, Betreuung, Heimunterbringung, Unterhalt
Letzte Änderung: 22. Juni 2009, 15:05 Uhr, Aufgenommen: 23. Mai 2007, 11:37 Uhr
Keine Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialhilfeträger, der Eingliederungshilfe nach SGB XII für das vollstationär untergebrachte behinderte Kind erbringt, wegen Ermessensreduzierung auf Null, wenn die Unterhaltsleistungen einschließlich der Sachleistungen der Eltern mindestens die Höhe des Kindergeldes erreichen? Dürfen nur Barunterhaltsleistungen in die Ermessensentscheidung einbezogen werden, da nach § 1610 Abs. 2 BGB bei volljährigen Kindern ein Betreuungsunterhalt nur noch als freiwillige Leistung erbracht wird?
Verfahrensmangel: Eigene Ermessensausübung durch das FG wegen fehlender Ermessensausübung durch die Kindergeldstelle?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 20/07
Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 1.2.2007 13 K 2752/06
Normen: EStG § 74 Abs 1 S 4, BGB § 1610 Abs 2, BGB § 1612 Abs 1, AO § 5, FGO § 102
Erledigt durch: Urteil vom 09.02.2009, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung