20.03.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 Abs 1 · III R 11/07
Kontaktpflege, Besuchskosten, Fahrtkosten
Letzte Änderung: 20. März 2008, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 23. Mai 2007, 11:37 Uhr
Kontaktpflege: Kosten für 13 Besuchsfahrten zu den bei der geschiedenen Ehefrau lebenden Kindern als außergewöhnliche Belastung? Begründet die Neuregelung des zivilen Kindschaftsrechts (nun gesetzliche Umgangspflicht gem. § 1684 Abs 1 BGB) nur die Zwangsläufigkeit, nicht aber die Außergewöhnlichkeit der Aufwendungen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 11/07
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 18.12.2006 7 K 1426/06
Normen: EStG § 33 Abs 1, BGB § 1684 Abs 1
Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger