21.12.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 6 · III R 8/07
Scheinbestandteil, Grund und Boden, Mietereinbau, Entnahme, Rechtliches Gehör, Sachverständiger
Letzte Änderung: 21. Dezember 2009, 12:30 Uhr, Aufgenommen: 23. Mai 2007, 11:37 Uhr
Vom Mieter auf fremden Grund und Boden errichtete Gebäude und Anlagen als wesentliche Bestandteile des Grund und Bodens? Oder Scheinbestandteile, so dass nach Veräußerung des Grundstücks durch den Vermieter an die Ehefrau des Betriebsinhabers die unentgeltliche Übertragung der Baulichkeiten an die Ehefrau als Entnahme zu behandeln ist?
Verletzung rechtlichen Gehörs durch Unterlassen der beantragten Zuziehung eines Sachverständigen zur Ermittlung eines evt. Entnahmewertes?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 8/07
Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 27.9.2005 2 K 2816/03
Normen: EStG § 6, BGB § 94, BGB § 95, BGB § 929
Erledigt durch: Urteil vom 30.07.2009, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger