20.05.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 74 Abs 1 S 3 · III R 6/07
Kindergeld, Abzweigung, Unterhalt, Unterhaltspflicht
Letzte Änderung: 20. Mai 2009, 11:28 Uhr, Aufgenommen: 23. Mai 2007, 11:37 Uhr
Kommt eine Abzweigung des Kindergeldes an den Grundsicherung ohne Anrechnung des Kindergeldes leistenden Sozialhilfeträger auch dann in Betracht, wenn der Kindergeldberechtigte das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat und ihm damit Sach- und Betreuungsunterhalt gewährt? Erfordert das Tatbestandsmerkmal des § 74 Abs. 1 Satz 3 EStG, dass tatsächlich kein Unterhalt geleistet wird?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 6/07
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 10.8.2006 14 K 4461/05 Kg EFG 2006, 1684
Normen: EStG § 74 Abs 1 S 3, BGB § 1612 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 17.12.2008, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung