22.02.2010 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 7 Abs 1 Nr 9 · II R 6/07
Stiftung, Aufhebung, Tarif, Freibetrag, Erwerb, Aufteilung, Schenkungsteuer
Letzte Änderung: 22. Februar 2010, 11:46 Uhr, Aufgenommen: 23. Mai 2007, 11:37 Uhr
1. Ist für die Berechnung der Schenkungsteuer bei Aufhebung einer Stiftung, die durch mehrere Stifter errichtet wurde, der Erwerb des Anfallsberechtigten entsprechend den Anteilen der Stifter an dem der Stiftung übertragenen Vermögen aufzuteilen?
2. Folgt aus § 15 Abs. 2 Satz 2 ErbStG eine Vervielfältigung des dem Erwerber nach § 16 ErbStG zustehenden Freibetrags entsprechend der Anzahl der Stifter?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 6/07
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 10.1.2007 4 K 1136/02 Erb
Normen: ErbStG § 7 Abs 1 Nr 9, ErbStG § 15 Abs 2 S 2, ErbStG § 16
Erledigt durch: Urteil vom 30.11.2009, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung