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  • 21.02.2008 · Erledigtes Verfahren · AO § 237 · X R 5/07

    Aussetzungszinsen, Einspruch, Folgebescheid, Zurücknahme

    Letzte Änderung: 21. Februar 2008, 09:56 Uhr, Aufgenommen: 23. April 2007, 13:31 Uhr

    Festsetzung von Aussetzungszinsen nach Zurücknahme eines Einspruchs gegen einen Folgebescheid: Sind im Rahmen der Zinsfestsetzung und zur Beurteilung der endgültigen Erfolglosigkeit eines Einspruchs i.S. des § 237 Abs. 1 Satz 1 AO auch die materiell-rechtlichen Erfolgsaussichten des Einspruchsverfahrens zu prüfen oder muss lediglich auf den formalen Abschluss dieses Verfahrens abgestellt werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 5/07

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 11.12.2006 14 K 390/02

    Normen: AO § 237, AO § 175 Abs 1 Nr 1, AO § 182 Abs 1

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung