21.02.2008 · Erledigtes Verfahren · AO § 237 · X R 5/07
Aussetzungszinsen, Einspruch, Folgebescheid, Zurücknahme
Letzte Änderung: 21. Februar 2008, 09:56 Uhr, Aufgenommen: 23. April 2007, 13:31 Uhr
Festsetzung von Aussetzungszinsen nach Zurücknahme eines Einspruchs gegen einen Folgebescheid: Sind im Rahmen der Zinsfestsetzung und zur Beurteilung der endgültigen Erfolglosigkeit eines Einspruchs i.S. des § 237 Abs. 1 Satz 1 AO auch die materiell-rechtlichen Erfolgsaussichten des Einspruchsverfahrens zu prüfen oder muss lediglich auf den formalen Abschluss dieses Verfahrens abgestellt werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 5/07
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 11.12.2006 14 K 390/02
Normen: AO § 237, AO § 175 Abs 1 Nr 1, AO § 182 Abs 1
Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.
Rechtsmittelführer: Verwaltung