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  • 21.01.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 22 Nr 3 · IX R 14/07

    Bestechungsgeld, Schmiergeld, Billigkeitserlass

    Letzte Änderung: 21. Januar 2009, 10:05 Uhr, Aufgenommen: 23. April 2007, 13:31 Uhr

    Ertragsteuerliche Behandlung steuerpflichtiger Bestechungsgelder bei nachträglicher Abführung an den geschädigten Arbeitgeber - Können die im Jahr 2000 an den geschädigten Arbeitgeber abgeführten Bestechungsgelder unter Durchbrechung des Zu- und Abflussprinzips des § 11 EStG im Billigkeitsweg gem. § 163 AO von den in den Veranlagungszeiträumen 1996 bis 1998 gem. § 22 Nr. 3 EStG besteuerten Bestechungsgelder als negative Einnahmen oder als Werbungskosten abgezogen werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 14/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 13.9.2006 7 K 71/02

    Normen: EStG § 22 Nr 3, EStG § 11, AO § 163

    Erledigt durch: Urteil vom 11.11.2008, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger