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  • 05.02.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · VI R 4/07

    Ausbildung, Verkehrsflugzeugführer, Privatpilotenlizenz, Erwerbsaufwand

    Letzte Änderung: 5. Februar 2009, 16:06 Uhr, Aufgenommen: 23. April 2007, 13:31 Uhr

    Gehören die im Vorfeld einer Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer (ATPL) entstandenen Aufwendungen eines vom Dienst freigestellten Zeitsoldaten für den Erwerb der Privatpilotenlizenz (PPL) zu den abziehbaren Erwerbsaufwendungen, weil - wegen fehlender Vorkenntnisse- die zum Erwerb der PPL notwendigen Schulungsteile zwingend auch Teil der nachfolgenden ATPL-Ausbildung gewesen seien und somit die hierfür angefallenen Kosten im Rahmen der durchgehend absolvierten Ausbildung entstanden sind.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 4/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 28.11.2006 10 K 4008/04 E

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 30.09.2008, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung