05.02.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · VI R 4/07
Ausbildung, Verkehrsflugzeugführer, Privatpilotenlizenz, Erwerbsaufwand
Letzte Änderung: 5. Februar 2009, 16:06 Uhr, Aufgenommen: 23. April 2007, 13:31 Uhr
Gehören die im Vorfeld einer Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer (ATPL) entstandenen Aufwendungen eines vom Dienst freigestellten Zeitsoldaten für den Erwerb der Privatpilotenlizenz (PPL) zu den abziehbaren Erwerbsaufwendungen, weil - wegen fehlender Vorkenntnisse- die zum Erwerb der PPL notwendigen Schulungsteile zwingend auch Teil der nachfolgenden ATPL-Ausbildung gewesen seien und somit die hierfür angefallenen Kosten im Rahmen der durchgehend absolvierten Ausbildung entstanden sind.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 4/07
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 28.11.2006 10 K 4008/04 E
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 30.09.2008, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung