21.01.2008 · Erledigtes Verfahren · UStG 1999 § 15 Abs 1 Nr 1 · V R 7/07
Vorsteuerabzug, Unternehmer, Unternehmen, Vermittlung, Vermittlungsprovision, Kfz-Handel, Ausland, Scheinrechnung
Letzte Änderung: 21. Januar 2008, 12:23 Uhr, Aufgenommen: 23. April 2007, 13:31 Uhr
Ist die Annahme des FA richtig, die Vorsteuer aus Rechnungen verschiedener Firmen sei nicht abziehbar, weil diese nur als Vermittler im Kfz-Geschäft aufgetreten und die (Reimport-)Fahrzeuge vielmehr direkt vom ausländischen Lieferanten an die Kläger geliefert worden sind?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 7/07
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 9.12.2005 12 K 2/04
Normen: UStG 1999 § 15 Abs 1 Nr 1, UStG 1999 § 2 Abs 1
Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: XI R 48/07
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger