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  • 21.09.2009 · Erledigtes Verfahren · UStG 1999 § 2 Abs 3 · V R 5/07

    Steuerbarkeit, Steuerfreiheit, Personenvereinigung, Genossenschaft, Wettbewerbsverzerrung, Wettbewerb

    Letzte Änderung: 21. September 2009, 15:52 Uhr, Aufgenommen: 23. April 2007, 13:31 Uhr

    Eine eingetragene Genossenschaft, ein Zusammenschluss von Betriebskrankenkassen, betreut ihre Mitglieder mit Datenverarbeitungs- und Organisationsdienstleistungen sowie mit Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen.

    Kann die eingetragene Genossenschaft als Arbeitsgemeinschaft i.S. des § 219 Abs. 1 SGB V einem Hoheitsträger gleichgestellt und die Umsätze als nicht steuerbare Umsätze behandelt werden oder kommt eine Steuerbefreiung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. f Richtlinie 77/388/EWG (Steuerfreiheit von Dienstleistungen, die Personenzusammenschlüsse ausführen, wenn die zusammengeschlossenen Personen Tätigkeiten ausüben, die von der Steuer befreit sind und keine Wettbewerbsverzerrungen vorliegen) in Betracht?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 5/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 22.11.2006 5 K 3327/02 U

    Normen: UStG 1999 § 2 Abs 3, UStG 1999 § 1 Abs 1 Nr 1, EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst f, EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst f

    Erledigt durch: Urteil vom 23.04.2009, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung