21.02.2008 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 3 Abs 1 Nr 4 · II R 8/07
Erwerb, Vertrag zugunsten Dritter
Letzte Änderung: 21. Februar 2008, 09:56 Uhr, Aufgenommen: 23. April 2007, 13:31 Uhr
Strittig ist, ob dem Kläger aufgrund eines Vertrages zugunsten Dritter (§ 331 BGB) zwischen dem Erblasser und einer Bank die Sparguthaben in vollem Umfang zuzurechnen sind oder ob aufgrund weiterer Unterlagen und Erkenntnisse davon auszugehen ist, dass die Guthaben - wie vom Kläger durchgeführt - mehreren Personen zugewendet werden sollten. Wie ist ggf. der dem Kläger zuzurechnende Anteil zu ermitteln?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 8/07
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 25.7.2002 III 312/2001
Normen: ErbStG § 3 Abs 1 Nr 4, BGB § 331
Erledigt durch: Urteil vom 17.10.2007, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger